Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Citrocasa GmbH

1.Geltung:

1.1          Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden auch AGB) stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle unsere Lieferungen und Leistungen, welche wir als Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber als Unternehmen (im Folgenden Kunde) erbringen dar. Sie gelten ausschließlich und werden, unabhängig von der Form der Bestellung, unabdingbarer Vertragsinhalt.

1.2          Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

1.3          Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

1.4          Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, beides schriftlich (siehe dazu Vertragspunkt 10.) erforderlich.

1.5          Hinweise auf gesetzliche Vorschriften in diesen AGB haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten subsidiär, soweit sie nicht in diesen AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2.            Vertragsabschluss:

2.1          Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Gleiches gilt für in unseren Katalogen, Prospekten, Websites und dergleichen enthaltenen Angaben. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (zB Auslieferung/Versendung der Ware) zustande. Gleiches gilt, wenn wir die Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns ablehnen. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Kunden offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.

2.2          Technische Angaben in unseren Unterlagen verstehen sich bloß als Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Konstruktions- bzw. produktionsbedingte Änderungen und Abweichungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Katalogen, Prospekten und dergleichen können von uns jederzeit berichtigt werden.

3.            Preise:

3.1          Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern anderes nicht ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer.

3.2          Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.

3.3          Allfällige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., berechtigen uns, die Preise bis zum Tag der Lieferung entsprechend zu erhöhen. Dem Kunden steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Ein von uns zu vertretender Lieferverzug führt jedoch zu keiner Preiserhöhung.

3.4          Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen (Montage, Aufstellung, etc) werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.5          Wir beziehen die von uns angebotenen Waren oder Teile davon regelmäßig von internationalen Märkten bzw. Anbietern. Die Verträge mit unseren Lieferanten werden in ausländischer Währung (Landeswährung) geführt. Durch Währungsschwankungen im Wechselkurs zwischen EURO und der jeweiligen Landeswährung kann es zu Preisveränderungen gegenüber unseren Angebotspreisen kommen. Wir sind berechtigt, Währungsschwankungen zu unseren Lasten bis zu einer Steigerung von 10% im amtlichen Mittelkurs zwischen EURO und der jeweiligen Landeswährung am Tag der Bestellung durch den Kunden bei uns und dem Tag unserer Rechnungsstellung, die unverzüglich nach Lieferung der Ware durch uns erfolgt, dem Kunden weiterzuberechnen. Übersteigt die Währungsschwankung 10%, sind wir verpflichtet, den Kunden schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunden ist berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung von der Preissteigerung vom Kauf zurückzutreten. Danach gilt die Preissteigerung als genehmigt. Währungsschwankungen zugunsten des Kunden berechnen wir bis zur Höhe von 10% an den Kunden weiter.

4.            Lieferung, höhere Gewalt

4.1          Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder sonstigen Leistungen des Kunden (VORLEISTUNGEN) von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug mit vereinbarten VORLEISTUNGEN verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.

4.2          Zugesagte Leistungstermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber, sofern sie vertraglich nicht ausdrücklich als fix vereinbart wurden, nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.  Die Einhaltung von fix vereinbarten Lieferterminen setzt die vereinbarte oder nach Art der Leistung üblicherweise erforderliche rechtzeitige VORLEISTUNGEN durch den Kunden voraus. Bei Verzug mit vereinbarten VORLEISTUNGEN verzögert sich der Leistungstermin entsprechend.

4.3          Verlängert sich die Leistungsfrist und/oder wird der Leistungstermin mangels rechtzeitiger VORLEISTUNGEN verschoben, trägt der Kunde jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter VORLEISTUNGEN wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

4.4          Im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges oder einer von uns verschuldeten Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Schadenersatzhaftung gemäß Vertragspunkt 9. beschränkt.

4.5          Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu wählen.

4.6          Die Verpackung – auch von Teil‑ und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise. Darüber hinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.7          Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen, Transportversicherungen werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

4.8          Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen seitens unserer Vorlieferanten, berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen, insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden.

4.9          Höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, welche die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; e) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie sowie der (auch teilweise) Ausfall unserer Betriebsanlagen wegen Blitzschlags, Hochwasser oder wegen eines Angriffes unserer IT-Systeme (z.B. Cyberangriff); g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. . Der (auch teilweise) Ausfall von Energie oder sonstiger für unsere Produktion benötigter Betriebsmittel aufgrund eines Handelsembargos oder Lieferboykotts gilt auch dann als Fall höherer Gewalt, wenn das Embargo oder der Boykott voraussehbar waren.

4.10       Für den Fall anderer unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

4.11       Wird das Inverkehrsetzen unserer Produkte behördlich verboten oder beschränkt, sind wir nicht verpflichtet, die Produkte zurückzunehmen oder den Kunden zu entschädigen; wird die Rücknahme gesetzlich oder behördlich aufgetragen, ist der Kunde verpflichtet, die Erzeugnisse auf seine Kosten in deren Originalverpackung in jenem Zustand zurückzustellen, in dem die Produkte geliefert wurden.

5.            Gefahrenübergang, Erfüllungsort

5.1          Unsere Lieferungen erfolgen „EXW unser Lager Incoterms®2020“. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung oder eines gesondert vereinbarten Erfüllungsortes über. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei sind wir insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten einzulagern.

5.2          Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

6.            Zahlungsbedingungen

6.1          Sollte einzelvertraglich nichts anderes vereinbart werden, sind unsere Rechnungen – auch Teilrechnungen – [8] Tage nach Ausstellungsdatum netto spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Es bleibt uns vorbehalten, nicht gewidmete eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem Ermessen zu widmen.

6.2          Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern  Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, verschuldensunabhängig pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 40,00, zu bezahlen. Wenn den Kunden an dem Zahlungsverzug ein Verschulden trifft, hat er darüber hinaus die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.

6.3          Gerät der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung auch nur mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig (Terminsverlust).

6.4          Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus unserer Sicht zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.

6.5          Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

6.6          Bei Exportgeschäften ist ausschließlich der Kunde dazu verpflichtet, für die Einholung und Aufrechterhaltung der notwendigen Export-, Zoll- und sonstigen Bewilligungen und dergleichen auf eigene Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. Weiters hat der Kunde sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten er verpflichtet ist, allfällige Mehrwertsteuer zu bezahlen. Darüber hinaus ist bei Auslandslieferungen die Eröffnung eines unwiderruflichen Dokumentenakkreditives bei einer von uns zu bestimmenden Bank, benutzbar gegen Vorlage der Verschiffungsdokumente oder Speditionsübernahmebescheinigung, Voraussetzung für unsere Lieferung

7.            Eigentumsvorbehalt

7.1          Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Der Kunde ist – soweit tunlich – verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware so zu kennzeichnen, dass für Dritte unser Eigentum ersichtlich ist.

7.2          Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegen seine Abnehmer an uns bis zur Höhe unserer Forderung gegen ihn im Voraus ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

7.3          Von einer Pfändung oder anderen (wie immer gearteten) Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.

7.4          Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es in unserem Ermessen, entweder die Ware zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die gelieferte Ware eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.

8.            Gewährleistung

8.1          Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 2 Werktagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

8.2          Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 2 Werktagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

8.3          Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 2 Werktagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden

8.4          Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erst­lieferung keine Gewähr

8.5          Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.6          Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.

8.7          Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüberhinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den den Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.

8.8          Bei Anlagen, Ersatzteilen und Geräten, berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, welche die Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere Erscheinungsbild betreffen. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten.

9.            Schadenersatz, Produkthaftung

9.1          Schaden- bzw. Aufwendungsersatzforderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, sowie Rückgriffsansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern die den Schaden/Rückgriff auslösenden Umstände nicht durch Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Das Vorliegen krass grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Jedenfalls ausgeschlossen ist der Ersatz indirekter und mittelbarer Schäden sowie von bloßen Vermögensschäden, Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall, Betriebsstillstand) und entgangenem Gewinn. In diesem Sinn ist unter „entgangenem Gewinn“ auch die Vernichtung einer Erwerbschance zu verstehen, die im Zeitpunkt der Schädigung für den Kunden bereits einen gegenwärtigen, selbständigen Vermögenswert darstellt, z.B. aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages des Kunden mit einem Dritten. Soweit eine Haftung unsererseits gemäß den obigen Bestimmungen dem Grunde nach besteht, haften wir der Höhe nach nur auf die beim Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden, in jedem Fall aber begrenzt auf die Höhe des bei uns bestellten Auftragswertes. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.2          Die Schadenersatzpflicht des Kunden uns gegenüber richtet sich nach den für den Schaden jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

9.3          Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.

9.4          Sollte unser Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.

9.5          Bringt unser Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.

10.          Schriftform

Sofern in diesen AGB Schriftlichkeit gefordert wird, ist dieses Formerfordernis durch Brief, Telefax oder E-Mail (auch ohne elektronische Signatur) erfüllt.

11.          Rechtswahl

Auf diese AGB und sämtliche, diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.

12.          Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für Linz / Austria zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.     

13.           Sonstiges

13.1       Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.

13.2       Keine zwischen dem Kunden und uns sich vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB uns gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes uns in diesem Dokument gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder uns in diesem Dokument gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.

13.3       Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine gültige gesetzliche Regelung gelten.

Stand: 04.08.2023

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